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i-news

 

Ausgabe 02/2006

 

 

as-consulting

Unternehmensberatung

 
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Änderung
Telekommunikationsgesetz
ab 1. März 2006

 

Bundesgesetzblatt

Achtung mit 1. März 2006 tritt die Änderung des Telekommunikationgesetztes in Kraft.

Die wichtigste Änderung ist mit einem Satz erklärt, es ist ab 1. März verboten Werbe E-Mails an Unternehmen zu schicken, ohne dass diese vorher nachweisbar zugestimmt haben.

 
Aber ganz so einfach ist es nun doch nicht...............
Nun haben wir ab 1. März 2006 endlich neue Bestimmungen zum Versand von Werbe E-Mails in Österreich. Der neue § 107 Abs 2 ist sogar noch strenger geraten als die EU-Richtlinie, deretwegen die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt hat. So weit scheint die Welt noch in Ordnung.

Sieht man sich aber die Bestimmungen im Detail an, so wird eines offensichtlich: die Bestimmungen sind wieder nicht im Sinne der EU gelöst, zu Unternehmer-feindlich und werden durch die Erläuterungen zum Gesetzestext sogar konterkariert. In diesen heißt es nämlich, dass ein "Unternehmen, welches seine eigenen Kontaktinformationen willentlich auf seiner Website oder in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, durch diese Veröffentlichung eine Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2
TKG 2003 zur Zusendung elektronischer Post in seinem jeweiligen Geschäftsbereich erteilt.“ Und wer hat auf der Homepage keine elektronischen Kontaktinformationen über sein Unternehmen - vor allem dann, wenn sie durch das E-Commerce Gesetz gefordert werden? "Gesetzestext und Gesetzesmaterialen sprechen also eine sehr unterschiedliche Sprache“, resümiert Rainer Knyrim von Preslmayr Rechtsanwälte.

 

 

 

 

 

Förderungen 2006

 

Mehr Infos

 

Viele Fördertöpfe für 2006 bereits erschöpft !!!
Es gibt schlechte Nachrichten bezüglich der Qualifizierungsförderung für Mitarbeiter, sprich die 2/3 Förderung für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

In einigen Bundesländern, sind die finanziellen Mitteln der EU bereits erschöpft und Anträge werden generell abgelehnt.

Hier die wichtigsten Infos:
Oberösterreich:
ab sofort werden nur noch Dienstnehmer die ein Alter über 45 Jahre aufweisen gefördert, sowohl weiblich als auch männlich.

Niederösterreich, Steiermark:
Hier können Sie sich die Mühe sparen, denn Anträge werden nicht mehr angenommen.

Wir haben natürlich für unsere Kunden bereits einige Alternativen ausgearbeitet und informieren Sie gerne persönlich.

Das laufende

Honorar

 Mehr Infos

Das laufende Honorar - Der Servicevertrag für Ihre Kunden

Führen Sie ein laufendes Honorar für Ihre Kunden ein. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie es spielend einfach umsetzen! Wir haben ein fertiges Musterkonzept, dass wir bereits bei einigen Berufskollegen erfolgreich umgesetzt haben.

 

 

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Herausgeber und Medieninhaber: as-consulting Unternehmensberatung, Arno Slepice, Obere Landstr. 13a, 4055 Pucking, Tel: +43 7229 89668, Fax: +43 7229 89667, www.as-consulting.at

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