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i-news
Ausgabe 02/2006
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as-consulting
Unternehmensberatung
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Änderung
Telekommunikationsgesetz
ab 1. März 2006
Bundesgesetzblatt
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Achtung mit 1. März 2006
tritt die Änderung des Telekommunikationgesetztes in Kraft.
Die wichtigste Änderung ist mit einem Satz erklärt, es ist ab 1. März verboten
Werbe E-Mails an Unternehmen zu schicken, ohne dass diese vorher nachweisbar
zugestimmt haben.
Aber ganz so einfach ist es nun doch nicht...............
Nun haben wir
ab 1. März 2006 endlich neue Bestimmungen zum Versand von Werbe E-Mails in
Österreich. Der neue § 107 Abs 2 ist sogar noch strenger geraten als die
EU-Richtlinie, deretwegen die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich angestrengt hat. So weit scheint die Welt noch in Ordnung.
Sieht man sich aber die Bestimmungen im Detail an, so wird eines
offensichtlich: die Bestimmungen sind wieder nicht im Sinne der EU gelöst, zu
Unternehmer-feindlich und werden durch die Erläuterungen zum Gesetzestext
sogar konterkariert. In diesen heißt es nämlich, dass ein "Unternehmen,
welches seine eigenen Kontaktinformationen willentlich auf seiner Website oder
in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, durch diese
Veröffentlichung eine Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2
TKG 2003 zur
Zusendung elektronischer Post in seinem jeweiligen Geschäftsbereich erteilt.“
Und wer hat auf der Homepage keine elektronischen Kontaktinformationen über
sein Unternehmen - vor allem dann, wenn sie durch das E-Commerce Gesetz
gefordert werden? "Gesetzestext und Gesetzesmaterialen sprechen also eine sehr
unterschiedliche Sprache“, resümiert Rainer Knyrim von Preslmayr
Rechtsanwälte.
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Förderungen
2006
Mehr Infos
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Viele Fördertöpfe für 2006
bereits erschöpft !!!
Es gibt schlechte Nachrichten bezüglich der Qualifizierungsförderung für
Mitarbeiter, sprich die 2/3 Förderung für die Aus- und Weiterbildung Ihrer
Mitarbeiter.
In einigen Bundesländern, sind die finanziellen Mitteln der EU bereits
erschöpft und Anträge werden generell abgelehnt.
Hier die wichtigsten Infos:
Oberösterreich:
ab sofort werden nur noch Dienstnehmer die ein Alter über 45 Jahre aufweisen
gefördert, sowohl weiblich als auch männlich.
Niederösterreich, Steiermark:
Hier können Sie sich die Mühe sparen, denn Anträge werden nicht mehr
angenommen.
Wir haben natürlich für unsere Kunden bereits
einige Alternativen ausgearbeitet und informieren Sie gerne persönlich.
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Das laufende
Honorar
Mehr Infos
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Das laufende Honorar - Der Servicevertrag
für Ihre Kunden
Führen Sie ein laufendes Honorar für Ihre Kunden ein.
Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie es spielend einfach umsetzen!
Wir haben ein fertiges Musterkonzept, dass wir bereits bei einigen
Berufskollegen erfolgreich umgesetzt haben.
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Maklersoftware

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Herausgeber und
Medieninhaber: as-consulting Unternehmensberatung,
Arno Slepice, Obere Landstr. 13a, 4055 Pucking,
Tel: +43 7229 89668, Fax: +43 7229 89667,
www.as-consulting.at
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